Herzlich willkommen bei der FINERT GmbH

Die FINERT ist Ihr Partner bei der abfallrechtlichen Behandlung von künstlichen Mineralfasern auf Basis des patentierten Verfahrens 3 V RE:CYKMF in dafür geeigneten Versatzverfahren in Bergwerken, oder zur Rückführung als 3 R KMF:CYCLE Rezyklat in den Produktionsprozess von Dämmstoffen.

 

 

 

FINERT NEWS



 

Unsere FINERT Aufbereitungsanlage zur Zerkleinerung von künstlichen Mineralfasern (KMF) mit der AVV 170604 hat in unserer Betriebsstätte in Hiltrup den Probebetrieb aufgenommen.

 

Für unsere FINERT Aufbereitungsanlage zur Zerkleinerung von künstlichen Mineralfasern (KMF) mit der AVV 170604 liegt uns die Genehmigung zum Betrieb am Standort der Knettenbrech + Gurdulic GmbH in Wiesbaden seit Ende Juli vor.

 

Mit unserer FINERT Aufbereitungsanlage stellen wir ein 3 R KMF:CYCLE Rezyklat her. Dieses Rezyklat wird dann dem Produktionsprozess zur Herstellung neuer Dämmstoffe als sekundärer Rohstoff zugeführt.

 

Entsorgung von Gipskartonplatten in CZ/Mydlovary

 

hiermit möchtem wir Sie über eine Antwort aus dem Umweltministerium von Tschechien auf eine Anfrage des BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bezüglich der Verbringung von Gipskartonplatten nach Tschechien, u.a. nach Mydlovary, informieren.

 

 

Antwort Umweltministerium von Tschechien:

 

Das Verbot der Deponierung von Abfällen auf Gipsbasis ist in der tschechischen Gesetzgebung erst ab 2030 vorgesehen - siehe § 40 des Abfallgesetzes und Teil E des Anhangs Nr. 4 der Verordnung Nr. 27312021 Slg. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen in die Tschechische Republik zum Zweck der Entsorgung verboten ist.


Die Verwendung von Abfällen auf Gipsbasis zur Verfüllung (d.h. auch zur Rekultivierung) ist ab August 2021 mit Inkrafttreten des neuen Abfallgesetzes, genauer gesagt der Verordnung Nr. 273/2021 Slg. nicht mehr möglich. ln Teil B des Anhangs Nr. 4 der Verordnung Nr. 273/2021 Slg. sind die Abfälle auf Gipsbasis unter den Abfällen aufgeführt, deren Verwendung zur Verfüllung verboten ist.


Im Falle der Einfuhr von gipshaltigen Abfällen zur Rekultivierung der Absetzbecken in Mydlovary ist anzunehmen, dass die bestehende Genehmigung der Abfallentsorgungsanlage, zu der diese Abfälle zur Herstellung des Rekultivierungsmaterials transportiert werden, Ende Ende 2023 erlischt. Im Hinblick auf das neue Abfallrecht, das die Verwendung gipshaltiger Abfälle zur Verfüllung (Rekultivierung) verbietet, dürfen gipsbasierte Abfälle ab Ende 2023 nicht mehr zur Verwertung eingesetzt werden.

 

 

Sprechen Sie uns im Bedarfsfall bitte jederzeit an. Gipshaltige Abfälle werden von uns dem Recycling, oder bei nicht Eignung aufgrund von Störstoffen einer Verwertung im Bergversatz zugeführt.

© FINERT GmbH